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BVerwG, 28.04.2015 - 5 B 26.14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beihilfefähigkeit von Gebühren für den behandelnden Psychotherapeuten im Rahmen des Voranerkennungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtStG § 63 Abs. 3 S. 2
Beihilfefähigkeit von Gebühren für den behandelnden Psychotherapeuten im Rahmen des Voranerkennungsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.12.2012 - 11 A 83/12
- OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 2 LB 9/13
- BVerwG, 28.04.2015 - 5 B 26.14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2015 - 5 B 26.14
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08
Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2015 - 5 B 26.14
Es ist bereits zweifelhaft, ob die Beschwerde in der gebotenen Weise aufzeigt, hinsichtlich welcher konkreten Norm des revisiblen Landesrechts (§ 127 Nr. 2 BRRG i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG; vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2010 - 2 C 77.08 - BVerwGE 137, 30 Rn. 6 m.w.N.) oder des Bundesrechts sich diese Frage in dem angestrebten Revisionsverfahren überhaupt stellen würde. - BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11
Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2015 - 5 B 26.14
Die Begründungspflicht verlangt auch, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 m.w.N.).